Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe vom 22. Februar 2022 abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 2.764,50 nebst hieraus Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. seit dem 21. Mai 2021 an den Kläger zu zahlen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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