Die - als vom Prozessbevollmächtigten des Klägers im eigenen Namen eingelegt zu behandelnde - Beschwerde vom 24.05.2022 (GA II 309 f.) gegen den Gebührenstreitwertfestsetzungsbeschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus vom 20.05.2022 -
I.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|