Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
I.
Der Kläger hat mit Klageschrift vom 23.12.2014 aus abgetretenem Recht Ansprüche aus einer Partnerschaft von Rechtsanwälten gegen den Beklagten als deren ehemaligem Mitglied geltend gemacht. Am 27.07.2015 modifizierte er seine Klageanträge, am 03.03.2016 erhob der Beklagte Widerklage mit dem Ziel der Einsicht in bestimmte Abrechnungsbelege.
Das Landgericht gab der Widerklage mit Teilurteil vom 10.11.2016 statt. Die Berufung des Klägers gegen das Teilurteil blieb ohne Erfolg (OLG, Beschluss vom 18.04.2017 -
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