Die Berufungen der Beklagten zu 2) bis 12) gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 29.03.2017, Az.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Beklagte zu 2) 5 %, der Beklagte zu 3) 5 %, der Beklagte zu 4) 11 %, der Beklagte zu 5) 5 %, der Beklagte zu 6) 43 %, die Beklagte zu 7) 6 %, die Beklagte zu 8) 1 %, die Beklagte zu 9) 12 %, der Beklagte zu 10) 7 % und die Beklagten zu 11) und 12) gesamtschuldnerisch 5 %.
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