Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 30.8.2018, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob die Klägerin vom Beklagten im Wege gesamtschuldnerischer Haftung Schadensersatz aus unerlaubter Handlung verlangen kann.
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