1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 04.07.2016, Az.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die angefochtene Entscheidung ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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