Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 27.01.2016, Az.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin als Schadensersatz EUR 532.000,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 5.7.2013 zu bezahlen.
1.2. 1.3. 2. 3. 4. 5. 6.
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