Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21.09.2016 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Darmstadt teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.465,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 05.09.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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