Die Berufung der Beklagten zu 1. gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 25.9.2019 (Az. 2-
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden wie folgt verteilt:
Von den Gerichtskosten tragen die Klägerin ¼, die Beklagte zu 1. ½ und die Beklagte zu 2. ¼.
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