OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 21.01.2016
15 U 181/12
Normen:
BGB § 311 Abs. 2; BGB § 280 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Marburg, vom 26.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 35/04

Ansprüche des Erwerbers bei einem Unternehmenskaufvertrag bei Nichterreichen der garantierten Höhe des Jahresüberschusses

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.01.2016 - Aktenzeichen 15 U 181/12

DRsp Nr. 2017/3391

Ansprüche des Erwerbers bei einem Unternehmenskaufvertrag bei Nichterreichen der garantierten Höhe des Jahresüberschusses

1. Haben die Parteien eines Unternehmenskaufvertrages zahlreiche Garantien "i.S. eines selbständigen Garantievertrages hinsichtlich der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens (ordnungsgemäße Erstellung der Jahresabschlüsse, Bestehen der in der Übernahmebilanz ausgewiesenen Forderungen etc.)" vereinbart, so haben sie hierdurch zu erkennen gegeben, dass es sich um ein geschlossenes Haftungssystem handeln soll, neben dem andere Ansprüche - seien sie nicht bedacht oder nicht ausdrücklich geregelt - ausgeschlossen sein sollen. 2. Aus dem Nichterreichen der garantierten Höhe des Jahresüberschusses entsteht dem Erwerber kein Schaden, wenn der Kaufpreis bereits wegen Unterschreitens des garantierten Eigenkapitals reduziert worden ist.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 26. April 2012 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Marburg wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung des Beklagten zu 1. wird das am 26. April 2012 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Marburg abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.