1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 30.03.2021, Az.
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Cottbus ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf bis zu 19.000 € festgesetzt.
I.
Der Kläger nimmt die beklagte Fahrzeugherstellerin aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Anspruch.
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