1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 07.05.2021,
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Dieses Urteil sowie das unter Ziff. 1. genannte Urteil des Landgerichts Dresden sind vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 17.845,40 € festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche des Klägers gegen die Beklagte wegen des durch die Beklagte hergestellten Motors EA 288 (Abgasnorm EU 6), der im Fahrzeug des Klägers Verwendung gefunden hat.
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