Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hanau vom 07.10.2021 (Az.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens wird auf die Gebührenstufe bis zu € 35.000,00 festgesetzt.
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