Die Berufung des Klägers gegen das am 21.10.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Wiesbaden, 4. Zivilkammer, wird zurückgewiesen. Das Urteil des Landgerichts wird ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Der Kläger nimmt die beklagte Fahrzeug- und Motorenherstellerin im Zusammenhang mit dem sog, Abgasskandal wegen angeblicher Verwendung unzulässiger Aschalteinrichtungen auf Schadensersatz in Anspruch.
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