OLG Naumburg - Urteil vom 20.10.2022
9 U 11/22
Normen:
BGB § 826; BGB § 31; VO (EG) Nr.715/2007 Art. 5 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
LG Halle, vom 03.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 153/20

Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw mit dem Motortyp EA288Anforderungen an die Darlegung einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Hersteller

OLG Naumburg, Urteil vom 20.10.2022 - Aktenzeichen 9 U 11/22

DRsp Nr. 2023/11867

Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw mit dem Motortyp EA288 Anforderungen an die Darlegung einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Hersteller

Die Implementierung eines sog. Thermofensters in der Steuerungssoftware eines Dieselmotors vermag für sich genommen den Vorwurf einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Hersteller eines Motors nicht zu begründen. Vielmehr muss hinzutreten, dass die Software bewusst so programmiert wurde, dass sie das Fahrzeug nur auf dem Prüfstand in einen Modus schaltet, der die Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte gewährleistet (hier: verneint für einen Motor der Volkswagen AG vom Typ EA 288).

Der Antrag des Klägers, das Berufungsverfahren im Hinblick auf das Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof - C 100/21 - auszusetzen, wird zurückgewiesen.

Die Berufung des Klägers gegen das am 03.12.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Halle wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.