Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Trier vom 27.08.2021 wird zurückgewiesen.
2.Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
I.
1. 2. a) b)
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