Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 03.08.2022, Az. , gemäß S 522 Abs. 2 einstimmig zurückzuweisOd den StreitwerVr das Berufungsverfahren auf 18.640,38 € festzusetzen.
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