Die Berufung des Klägers vom 30.04.2020 gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 29.04.2020, Az.:
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Das in Ziffer I. genannte Endurteil des Landgerichts München I ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
IV.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 27.400,00 € festgesetzt.
I.
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