OLG Karlsruhe - Urteil vom 09.07.2021
13 U 168/21
Normen:
BGB § 852; BGB § 826; BGB § 194;
Vorinstanzen:
LG Konstanz, vom 06.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 406/20

Ansprüche des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw gegen den Hersteller nach Eintritt der Verjährung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.07.2021 - Aktenzeichen 13 U 168/21

DRsp Nr. 2021/11266

Ansprüche des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw gegen den Hersteller nach Eintritt der Verjährung

Zur Anwendbarkeit des § 852 BGB nach dem Erwerb eines vom sog. Dieselskandal betroffenen Neufahrzeugs beim Hersteller des Fahrzeugs 1. Im Falle des Direkterwerbs eines Neufahrzeugs vom Hersteller des Fahrzeugs kann der Käufer einen Anspruch gegen diesen nach § 826 BGB auch nach Eintritt der Verjährung gem. § 852 Satz 1 BGB durchsetzen. 2. "Erlangt" im Sinne von § 852 Satz 1 BGB hat die Beklagte den aus der Veräußerung des Neufahrzeugs erzielten Kaufpreis, wobei der Anspruch der Höhe nach begrenzt ist durch den verjährten Anspruch nach § 826 BGB.

Tenor

I.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 06.04.2021, Az. C 4 O 406/20, im Kostenpunkt aufgehoben und wie folgt abgeändert:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei 25.242,98 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz vom 30.12.2020 bis 30.06.2021 aus einem Betrag in Höhe von 25.396,76 Euro und seit dem 01.07.2021 aus einem Betrag in Höhe von 25.242,98 Euro Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des PKW, Typ VW Touran, mit der Fahrzeugidentifikationsnummer ... zu zahlen.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

III. IV. V.