Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 01.09.2017, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagten abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagten ihrerseits Sicherheit leisten in Höhe von 110 Porzent des zu vollstreckenden Betrages.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
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