Die Berufung des Klägers gegen das am 24.05.2016 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve (
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das angefochtene und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem jeweiligen Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
I.
Die Parteien streiten um Ansprüche des Klägers im Zusammenhang mit der von ihm begehrten Beendigung seiner mittelbar über einen Treuhänder gehaltenen Beteiligung an der beklagten Publikumsgesellschaft.
1. 2. a) b) c) 3. 4.
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