Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hanau vom 12.5.2016 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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