Auf die Berufung der Beklagten wird das am 07.09.2017 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Detmold unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.099,76 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 01.09.2016 zu zahlen.
Die Klage wird im Übrigen abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last.
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