Das Versäumnisurteil vom 18.12.2019 wird aufrechterhalten.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung einer Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung aufgrund des Alters.
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