OLG Köln - Urteil vom 10.05.2017
5 U 68/16
Normen:
BGB § 823 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 11.05.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 25 O 305/13

Ansprüche eines Patienten wegen ärztlicher Behandlungsfehler bei einer Schulterverletzung

OLG Köln, Urteil vom 10.05.2017 - Aktenzeichen 5 U 68/16

DRsp Nr. 2018/4999

Ansprüche eines Patienten wegen ärztlicher Behandlungsfehler bei einer Schulterverletzung

1. Die gegen einschlägige Behandlungsleitlinien verstoßende mehrfache Injektion eines cortisonhaltigen Präparats in den Schultergelenksraum innerhalb weniger Tage stellt einen groben Behandlungsfehler dar. 2. Ebenfalls stellt es sich als grob behandlungsfehlerhaft dar, wenn ein Arzt, um eine zweite Meinung gebeten, Therapieempfehlungen gibt, obwohl ihm für eine Beratung und eine Empfehlung keine ausreichende Grundlage vorlag und er sich eine solche auch nicht verschafft hat.

Tenor

Die Berufung des Beklagten zu 1) und die Berufung der Beklagten zu 2) bis 4) gegen das am 11.5.2016 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 305/13 - werden mit der Maßgabe und Klarstellung zurückgewiesen, dass die Ersatzpflicht des Beklagten zu 1) und der Beklagten zu 2) bis 4), soweit es um künftige immaterielle Schäden geht, nur hinsichtlich nicht vorhersehbarer künftiger immaterieller Schäden festgestellt ist.