Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 03.05.2018 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Dieses Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Parteien streiten um Ausgleichsansprüche nach Durchführung eines familienrechtlichen Versorgungsausgleiches.
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