Auf die Berufungen des Klägers und des Beklagten zu 1) wird das Endurteil des Landgerichts Augsburg vom 19.07.2016, Az.:
Der Beklagte zu 1) und die Beklagte zu 2) werden verurteilt, an den Kläger gesamtschuldnerisch ein Schmerzensgeld in Höhe von 65.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 09.12.2008 zu zahlen.
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