Die Berufung der Klägerin gegen das am verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - Az.
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
Das angefochtene wie auch dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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