Unter Zurückweisung der Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28. Juli 2020 (Az. 2-
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 958,19 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06. Dezember 2019 zu zahlen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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