Ansprüche nach einem VerkehrsunfallSchadensrechtliche Auswirkung erheblich vorgeschädigter Bandscheiben
SchlHOLG, Beschluss vom 11.01.2021 - Aktenzeichen 7 U 111/20
DRsp Nr. 2021/9027
Ansprüche nach einem VerkehrsunfallSchadensrechtliche Auswirkung erheblich vorgeschädigter Bandscheiben
1. Für die haftungsbegründende Kausalität, die den Kausalzusammenhang zwischen der Verletzungshandlung und der ersten Rechtsgutverletzung (Primärverletzung) betrifft, gilt das strenge Beweismaß des § 286ZPO, das die volle Überzeugung des Gerichts erfordert.2. Der ursächliche Zusammenhang zwischen der primären Rechtsgutsverletzung und - hieraus resultierenden - weiteren, sekundären Gesundheitsschäden betrifft die haftungsausfüllende Kausalität, für deren Feststellung die überwiegende Wahrscheinlichkeit nach § 287ZPO genügt.3. Steht fest, dass der Geschädigte durch den Unfall primär eine "temporäre Nervenwurzelzerrung mit einhergehenden Bewegungseinschränkungen im Lendenbereich" erlitten hat, unterliegt die Kausalität des behaupteten Sekundärschadens (= hier Bandscheibenvorfallrezidiv mit anschließender Lumbalgie) dem Freibeweis nach § 287ZPO.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.