Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das angegriffene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 39.030,00 € festgesetzt.
I.
Gemäß Kaufvertrag vom 03.02.2015 erwarb der Kläger von der A Niederlassung B ein von der Beklagten hergestelltes Gebrauchtfahrzeug C D EU 5, Erstzulassung 14.11.2011, zu einem Gesamtkaufpreis von 44.500,00 € brutto mit einer damaligen Gesamtlaufleistung von 26.803 km. Das Fahrzeug ist ausgestattet mit einem Motor N57 in der Applikation N57D30O0.
1. 2.
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