1. Die Beschwerde des Antragstellers vom 10.07.2021, gerichtet gegen den Beschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom 16.06.2021 (Az.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
3. Der Beschwerdewert beträgt 5.000 €.
4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten um vermeintliche Ausgleichsansprüche des Antragstellers gegen die Antragsgegnerin und um entsprechende Auskunftserteilung.
Die seit Juni 1982 miteinander verlobten Beteiligten lebten bis Juni 2014 zusammen. Aus ihrer Beziehung sind 2 Kinder, geboren 1985 und 1996, hervorgegangen. Der Antragsteller war der Hauptverdiener (zuletzt 2.500 € netto monatlich). Er war teilweise angestellt, teilweise selbstständig tätig. Die Antragsgegnerin verdiente ca. 1.000 €.
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