Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 16.06.2016, Az.
Von den Kosten des Verfahrens in erster Instanz haben die Kläger 1/3, die Beklagte 2/3 zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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