Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 20.11.2019 (
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
I.
Der Kläger nimmt die Beklagten wegen zweier weitgehend inhaltsgleicher Berichterstattungen vom 10.2.2019 auf Internetadresse 1 bzw. vom 11.2.2019 in der Printausgabe, in welchen unter der Überschrift "A" bzw. "B" über ein gegen den Kläger geführtes Strafverfahren berichtet wird, auf Zahlung einer Geldentschädigung in Anspruch. Hinsichtlich der Einzelheiten sowie der erstinstanzlichen Anträge wird auf die angefochtene Entscheidung Bezug genommen.
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