Der Senat beabsichtigt, den Streitwert für das Berufungsverfahren auf 3.300 € festzusetzen.
2.Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Deggendorf vom 28.11.2019, Az.
Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis 06.03.2020.
Zu 1:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|