OLG Köln - Beschluss vom 07.04.2020
7 U 82/19
Normen:
HGB § 435;
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 19.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 56/18

Ansprüche wegen des Verlusts von TransportgutWegfall von Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen

OLG Köln, Beschluss vom 07.04.2020 - Aktenzeichen 7 U 82/19

DRsp Nr. 2021/6030

Ansprüche wegen des Verlusts von Transportgut Wegfall von Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 19.03.2019 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 11 O 56/18 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

HGB § 435;

Gründe

I.