Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26.10.2018 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
1. 2. 3. 1. 2. a. aa. b. aa. c. aa. 3. 4. 1. 2. 3.
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