1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Zwickau -
Der Antragstellerin wird für den ersten Rechtszug Prozesskostenhilfe bewilligt für eine Klage gegen den Antragsgegner auf Schmerzensgeld i.H.v. 20.000,00 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit und soweit sie begehrt festzustellen, dass der Antragsgegner verpflichtet ist, ihr sämtliche weiteren materiellen Schäden aus der falschen zahnärztlichen Behandlung im Zeitraum von 2009 bis 2017 (Verwendung von Allergenen trotz bekannter Allergie) zu bezahlen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen.
Der Antragstellerin wird Rechtsanwalt T...... P......, ..., beigeordnet.
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