OLG Düsseldorf - Urteil vom 03.02.2022
2 U 20/21
Normen:
BGB § 214 Abs. 1; ZPO § 148;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 29.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen O 14/20

Ansprüche wegen PatentverletzungWaage mit einer Tragplatte zur Aufnahme einer zu wiegenden Masse und mit einer elektrischen SchaltvorrichtungWortsinngemäße Benutzung eines KlagepatentsEinrede der Verjährung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2022 - Aktenzeichen 2 U 20/21

DRsp Nr. 2022/7302

Ansprüche wegen Patentverletzung Waage mit einer Tragplatte zur Aufnahme einer zu wiegenden Masse und mit einer elektrischen Schaltvorrichtung Wortsinngemäße Benutzung eines Klagepatents Einrede der Verjährung

Tenor

I.

Die Berufung gegen das am 29.06.2021 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

III.

Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 500.000,- € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 500.000,- € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 214 Abs. 1; ZPO § 148;

Gründe

I.

Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen Verletzung des deutschen Teils des europäischen Patents EP 1 371 XXA (nachfolgend: Klagepatent) auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Rechnungslegung, Rückruf sowie auf Feststellung der Schadenersatzpflicht dem Grunde nach in Anspruch.