Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26. Februar 2019 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 4c
Die Beklagten werden verurteilt,
1.es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- € - ersatzweise Ordnungshaft - oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Falle wiederholter Zuwiderhandlung bis zu insgesamt zwei Jahren, wobei die Ordnungshaft hinsichtlich der Beklagten zu 1. und zu 2. an deren jeweiligen gesetzlichen Vertretern zu vollziehen ist, zu unterlassen,
2. a) b) c) 3. a) b) c) d) 4. 5. II. III. B. C. D. E.
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