Die Berufung gegen das am 13.07.2018 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az. 4c
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
III.Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
V.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf EUR 250.000,00 festgesetzt.
I.
I. a) b) II. a) b) c) d) e) - - - III. IV. V. a) b)
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