Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft als wesentliche Betriebsgrundlagen des Besitzeinzelunternehmens; Annahme eines Teilbetriebs; Grundstücksvermietung in Gestalt eines Teilbetriebs; Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlagen
BFH, Urteil vom 04.07.2007 - Aktenzeichen X R 49/06
DRsp Nr. 2007/15391
Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft als wesentliche Betriebsgrundlagen des Besitzeinzelunternehmens; Annahme eines Teilbetriebs; Grundstücksvermietung in Gestalt eines Teilbetriebs; Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlagen
»Die Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft sind wesentliche Betriebsgrundlagen i.S. von § 16EStG des Besitzeinzelunternehmens. Werden diese Anteile nicht mitveräußert, kann von einer privilegierten Teilbetriebsveräußerung nicht ausgegangen werden.«