FG Hamburg - Urteil vom 17.04.2002
VII 235/98
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 ;

Anteile an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II?

FG Hamburg, Urteil vom 17.04.2002 - Aktenzeichen VII 235/98

DRsp Nr. 2002/13602

Anteile an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II?

Die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gehört dann zum Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters einer Personengesellschaft, wenn sie entweder der Mitunternehmerstellung des Gesellschafters selbst dient oder für das Unternehmen der Personengesellschaft von Vorteil ist.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Berücksichtigung von Aktien als Sonderbetriebsvermögen II.

An der Klägerin ist die A Verwaltungsgesellschaft mbH als Komplementärin und der Beigeladene als alleiniger beschränkt haftender Mitunternehmer beteiligt; dieser ist zugleich alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Komplementärin. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist die Beteiligung an in- und ausländischen Unternehmen, die Produkt C herstellen und vertreiben. Darüber hinaus nahm sie die Verwaltung für die produzierenden Tochtergesellschaften wahr und tätigte in ihrer Residenz am X-Weg den zentralen Einkauf für diese.