Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 27. April 2020 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin - eine Ortsgemeinde im Gebiet der Verbandsgemeinde Adenau, die gemäß §
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