FG Düsseldorf - Urteil vom 19.06.2020
3 K 3280/17 G
Normen:
GewStG § 29 Abs. 1 Nr. 1;

Anteilige Zerlegung des Steuermessbetrags bei Unterhalten von Betriebsstätten in mehreren Gemeinden

FG Düsseldorf, Urteil vom 19.06.2020 - Aktenzeichen 3 K 3280/17 G

DRsp Nr. 2022/5086

Anteilige Zerlegung des Steuermessbetrags bei Unterhalten von Betriebsstätten in mehreren Gemeinden

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen haben.

Normenkette:

GewStG § 29 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Die Klägerin betreibt eine Rohrleitung zum Transport von Gütern .Das Rohrleitungsnetz führt u.a. durch Deutschland ...

Die Geschäftsleitung und die Verwaltung der Klägerin befanden sich zunächst in der Stadt F und von ... bis ... in A-Stadt, wo die Klägerin im Jahr 2015 (Streitjahr) neben dem Geschäftsführer ... Mitarbeiter beschäftigte, von denen wiederum ... Mitarbeiter die Klägerin und die weiteren Mitarbeiter Rohrfernleitungsanlagen dritter Unternehmen betreuten. In E-Stadt, D-Stadt, B-Stadt und C-Stadt befinden sich oberirdische Absperrarmaturen zur Einspeisung und Abgabe von Gütern. In B-Stadt befindet sich zudem eine ...Station.