FG Hamburg - Urteil vom 25.09.2014
2 K 28/14
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3;

Anteiliger Schuldzinsabzug bei Darlehensaufnahme eines Miteigentümers eines teilweise selbstbewohnten Hauses

FG Hamburg, Urteil vom 25.09.2014 - Aktenzeichen 2 K 28/14

DRsp Nr. 2015/514

Anteiliger Schuldzinsabzug bei Darlehensaufnahme eines Miteigentümers eines teilweise selbstbewohnten Hauses

Nimmt ein Miteigentümer eines teilweise selbstbewohnten Hauses ein Darlehen auf, um die Anteile eines Miteigentümers bei dessen Auszug zu erwerben und die von diesem zuvor genutzten Räume zu vermieten, so kann er die Schuldzinsen nur anteilig als Werbungskosten geltend machen.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 3;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über den Abzug von Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.