BFH - Beschluss vom 22.08.2002
II B 170/01
Normen:
BewG § 9 Abs. 2 S. 1 § 11 Abs. 2 S. 2, 3 § 109 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 11

Anteilswert; Ableitung aus stichtagsnahen Verkaufsfällen

BFH, Beschluss vom 22.08.2002 - Aktenzeichen II B 170/01

DRsp Nr. 2002/17740

Anteilswert; Ableitung aus stichtagsnahen Verkaufsfällen

1. Das krasse Missverhältnis stichtagsnaher Verkaufpreise zu dem Wert, der sich nach dem Stuttgarter Verfahren ergeben würde, lässt nicht den Schluss zu, den stichtagsnahen Verkäufen lägen ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zugrunde. Denn das Stuttgarter Verfahren kann jedenfalls für Stichtage ab dem 31.12.1992 den gemeinen Wert der Anteile regelmäßig nicht mehr erreichen.2. Der Handel mit Sperrminoritäten, Schachtel- oder Mehrheitsbeteiligungen an KapG ist nicht ungewöhnlich, sondern eine für das Marktgeschehen typische Erscheinung. Deshalb muss der Verkauf einer "Paketbeteiligung" die Annahme einer Veräußerung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nicht ausschließen.

Normenkette:

BewG § 9 Abs. 2 S. 1 § 11 Abs. 2 S. 2, 3 § 109 ;

Gründe: