BFH, Urteil vom 19.03.1998 - Aktenzeichen VII R 24/97
DRsp Nr. 1998/18561
Antidumpingzölle auf DRAMS aus Südkorea
»Art. 2 VO (EWG) Nr. 611/93 ist rechtsgültig. Die darin enthaltene unterschiedliche Regelung betreffend die endgültige Vereinnahmung des durch die VO (EWG) Nr. 2686/92 der Kommission und des durch die VO (EWG) Nr. 53/93 des Rates festgesetzten vorläufigen Antidumpingzolls auf DRAMS aus Korea widerspricht nicht dem Gleichheitssatz. Die Anforderungen an die Begründung der Regelung sind erfüllt.«
Normenkette:
VO (EWG) Nr. 611/93 Art. 2 ;
Gründe:
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