FG Düsseldorf - Urteil vom 19.10.2022
4 K 2748/21 AO
Normen:
DSGVO Art. 15 Abs. 1;

Antrag auf Aktensicht und Auskunft verarbeitete personenbezogenen Daten

FG Düsseldorf, Urteil vom 19.10.2022 - Aktenzeichen 4 K 2748/21 AO

DRsp Nr. 2024/3654

Antrag auf Aktensicht und Auskunft verarbeitete personenbezogenen Daten

Eine betroffene Person hat zwar ein Recht auf Auskunft über die sie betreffenden verarbeiteten personenbezogenen Daten. Diese Auskunftserteilung kann sich indes nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO nur auf die den Kläger selbst betreffenden personenbezogenen Daten beziehen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

DSGVO Art. 15 Abs. 1;

Tatbestand

Der Kläger war über die C. AG als Kommanditistin und Treuhänderin an der B. GmbH & Co. KG (B. KG) beteiligt. Mit Bescheid vom 19. Oktober 2020 stellte das beklagte Finanzamt dem Kläger gegenüber im Wege der Einzelbekanntgabe die Einkünfte der B. KG aus Vermietung und Verpachtung für das Jahr 2017 gesondert und einheitlich auf ... € fest. Hiervon rechnete es dem Kläger Einkünfte von ... € zu. Das vom Kläger gezeichnete Kapital wies das beklagte Finanzamt mit ... € aus.

Hiergegen legte der Kläger Einspruch ein, mit dem er vorbrachte, dass Sonderwerbungskosten von ... € nicht berücksichtigt worden seien. Ferner beantragte er, ihm die Feststellungserklärung der B. KG für das Jahr 2017 nebst Anlagen, jedoch ohne die Unterlagen, welche die übrigen Kommanditisten beträfen, in Kopie zur Verfügung zu stellen.

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