Die Vollziehung des beim Antragsgegner einspruchsbefangenen Bescheides vom 03.12.2020 über die Haftungsinanspruchnahme des Antragstellers wegen rückständiger Abgaben der A GmbH wird ausgesetzt bis zur Bestandskraft, längstens jedoch bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
I.
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